Der Hafenmeister


Fahrregeln

 

auf der Kieler Förde



 

Das Revier der Kieler Förde ist verhältnismäßig weiträumig und verfügt in der Innen- und Außenförde über ausgedehnte Wasserflächen, die sich für den Wassersport anbieten.
Doch dazwischen befindet sich die Friedrichsorter Enge mit dem durch den Schiffsverkehr am stärksten frequentierten Fahrwasser in der westlichen Ostsee. Ein Bereich, der den Wassersportlern navigatorisch und sicherheitsmäßig volle Aufmerksamkeit abverlangt!

1. Vorfahrtsregeln
Das Hauptfahrwasser ist in der Kieler Außenförde verhältnismäßig breit, verengt sich in der Friedrichsorter Enge bis auf 450 m und führt dann, beidseitig von Reeden für die Berufsschifffahrt begrenzt, in die Zufahrt zum Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Beim Ein- und Auslaufen in den bzw. aus dem Kieler Hafen ist hier besonders auf die Vorfahrt des dem Hauptfahrwasser folgenden Verkehrs zum/vom NOK zu achten.

Südöstlich des Leuchtturms Kiel befindet sich ein Verkehrstrennungsgebiet (VTG) mit einer speziellen Einbahnweg-Regelung. Der Sportschifffahrt wird empfohlen, sich außerhalb des VTG und in der Kieler Außenförde außerhalb des Fahrwassers zu bewegen, dies der im Fahrwasser verkehrenden Schifffahrt klar zu erkennen zu geben und das Fahrwasser nur bei Erfordernis und unter Beachtung der Vorfahrt zu kreuzen.

In der Friedrichsorter Enge wurde zur Vermeidung des Fahrwasserkreuzens eine 100 m breite Wasserfläche neben dem Fahrwasser im Bereich des Leutturmes geschaffen, wo die Ausweichregeln nach KVR gelten.

2. Fahrgeschwindigkeit
Auf der Kieler Förde besteht südlich des durch das Marine-Ehrenmal-Laboe gehenden Breitenparallels (etwa die Verbindungslinie der Tonnen 5 und 8) eine Höchstgeschwindigkeit von 18,5 km/h (10 kn), darüber hinaus südlich des Leuchtturms Friedrichsort innerhalb eines Abstandes von < als 200 m vom Ufer 10 km/h (5,4 kn).

3. Rechtsfahrgebot
Soweit Sie in der Kieler Förde das Hauptfahrwasser befahren, ist das Rechtsfahrgebot zu Ihrer eigenen Sicherheit hier sehr genau zu befolgen. Halten Sie sich am äußersten Fahrwasserrand klar außerhalb der von der Berufs- und Großschifffahrt genutzten Wasserflächen, dies insbesondere südlich des Leuchtturms Friedrichsort, und achten Sie auf das abknickende Hauptfahrwasser (vom/zum NOK) südlich der Leuchttonne “11/Reede”.

4. Fahrverbote, Fahrtbeschränkungen
Die Zufahrt zum NOK darf nur von Fahrzeugen benutzt werden, die in den Kanal einlaufen oder ihn verlassen, ausgenommen sind Sportfahrzeuge auf Fahrstrecken zu/von zugelassenen Liegestellen. Nicht befahren werden darf das Sperrgebiet der “Magnetischen Messstelle” vor Friedrichsort.

5. Ankern
Die Holtenauer Reede darf nur von Fahrzeugen benutzt werden, die auf das Einlaufen in den NOK oder auf das freiwerden eines Liegeplatzes im Kieler Hafen oder auf Wetterbesserung warten. In allen genannten Fällen wird Sportfahrzeugführern empfohlen, die Heikendorfer Reede zu nutzen. Verboten ist das Ankern im Warngebiet der “Magnetischen Messstelle Möltenort”. Im übrigen sind in der Kieler Förde ausreichend viele Liegestellen und Sportboothäfen vorhanden.

6. Surfen und Wassermotorradfahren
Für das Surfen und das Wassermotorradfahren gelten die bekanntgemachten Verbote (siehe Seite “Allgemeine Regeln”). Auf der Kieler Innenförde verbleiben für diese Wassersportarten kaum noch Wasserflächen; auf der Kieler Außenförde jedoch sind ausreichende Flächen abseits des Schiffsverkehrs und außerhalb von betonnten Badegebieten sowie Stellen mit Badebetrieb gegeben.

7. Wasserskilaufen
Das Wasserskilaufen ist südlich des durch das Marine-Ehrenmal-Laboe gehenden Breitenparallels (etwa Verbindungslinie der Tonnen 5 und 8) verboten. Wegen des großen Verkehrsaufkommens in der Kieler Förde ist das Wasserskilaufen auch nördlich des o.g. Breitenparallels nicht zu empfehlen.

8. Hinweise
Im gesamten Bereich der Kieler Förde finden während der Sportbootsaison zahlreiche Wassersportveranstaltungen sowie umfangreiche genehmigte Regatten statt, die grundsätzlich seitens der unbeteiligten Wassersportler durch faires Verhalten berücksichtigt werden sollten.

Auf die in den Untiefen “Kleverberg”, “Grasberg” und “Auhaken” befindlichen großen Steine wird hingewiesen.














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